Die Kunst, alles zu koordinieren
Facility Management ist mehr als nur ein Trendbegriff:
Die Betreuung großer Gebäudekomplexe, von der Haustechnik über die wirtschaftliche Verwaltung bis zur rechtlichen Abwicklung, bilden das umfangreiche Aufgabenspektrum des Facility Managers.
Zu diesem Tätigkeitsbereich beschäftigen wir uns mit der „ganzheitlichen und umfassenden Immobilien-, Einrichtungs- und Infrastrukturerstellung,- bereitstellung und -bewirtschaftung mit der Zielsetzung einer langfristigen Ertragssteigerung und Werterhaltung für Investor und Nutzer“.
Hier geht es also um die langfristige Wertsteigerung Ihrer Immobilie! Wir betrachten uns als „Gebäudemanager“ mit der Aufgabe, die uns anvertrauten Grundstücke und Immobilien im weitesten Sinne zu managen, d.h. möglichst optimal zu handhaben, also zu planen, zu realisieren, zu verwalten und zu kontrollieren, wobei eine Bewirtschaftung angestrebt wird, die über die rein passive Vermögensverwaltung hinausgeht. Hierbei geht es vor allem um die Ganzheitlichkeit bei der Verwaltung Ihrer Immobilie.
Folgende Teilbereiche des Immobilien- und Gebäudemanagements lassen sich unterscheiden:
1. Kaufmännisches Gebäudemanagement
Hierbei handelt es sich um die klassischen Kernfunktionen einer Hausverwaltung, d.h. es geht hierbei vor allem um die buchhalterischen Leistungen, das Verwalten von Flächen und das Zuordnen verursacherbedingter Kosten. Zusätzlich erstellen wir aber auch je Verwaltungsobjekt umfangreiche statistische Auswertungen. Hierdurch können die Eigentümer leicht die im Abrechnungszeitraum angefallenen Kosten anhand von Vergleichszahlen mit den Kosten der Vorjahre und auch den Durchschnittskosten ähnlicher Verwaltungsobjekte aus der selben Region vergleichen
2. Infrastrukturelles Gebäudemanagement
Hiermit werden vor allem die Aufgaben bezeichnet, die der allgemeinen Betreuung der Immobilie dienen, wie Reinigung, Bewachung, Pflege der Grünanlagen, Planung und Koordination von Hausmeistereinsätzen, Entwicklung von Sicherheitskonzepten etc. In diesem Bereichen arbeiten wir mit flexiblen und professionellen Dienstleistern aus der Region zusammen. Das äußere Erscheinungsbild der von uns verwalteten Immobilien ist uns sehr wichtig, denn auch hiervon hängt natürlich der Wert einer Immobilie ab. Wie heißt es doch so schön: „Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance!“
3. Technisches Gebäudemanagement
Zum technischen Gebäudemanagement gehören alle im Zusammenhang mit der Bestandspflege, Instandhaltung und Modernisierung anfallenden Tätigkeiten. So werden in diesem Zusammenhang Schadensmeldungen der Bewohner entgegen genommen, Handwerksfirmen beauftragt, Leistungen kontrolliert, Rechnungen geprüft und beglichen und Gewährleistungsansprüche verfolgt. Auch hier arbeiten wir überwiegend mit alteingesessenen und bekannten Fachfirmen zusammen, die uns einen fairen, transparenten Preis und eine schnelle, fachgerechte Arbeit garantieren.
Neben der Schadensbehebung werden von uns aber auch Mittelfriststrategien zur Durchführung planbarer Instandhaltung sowie Wertverbesserungsmaßnahmen entwickelt. Im Rahmen dieser Leistung erstellen wir z.B. einen mittelfristigen Investitionsplan, der die zu tätigenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den nächsten fünf Jahren aufzeigt. Eine Kostenschätzung rundet den Investitionsplan ab, so daß hierdurch leicht ein Vergleich der zukünftig zu tätigenden Investitionen mit z.B. der Höhe der Instandhaltungsrücklage einer WEG getätigt werden kann. Entsprechend frühzeitig kann hierdurch vernünftig und realistisch geplant werden.
Dieses ist die Basis zum Erreichen des Ziels einer langfristigen Wertverbesserung Ihrer Immobilie.
Wohnungseigentumsverwaltung
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage steht allen Wohnungseigentümern gemeinsam zu. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist jedoch praktisch nicht denkbar ohne ein besonderes Organ – den Verwalter.
Der Verwalter ist Sachverwalter für fremdes Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigem Vertrauensverhältnis zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter. Dieses Vertrauensverhältnis setzt erfahrungsgemäß neben der persönlichen Zuverlässigkeit , Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnisse, auch spezielle Kenntnisse der Verwaltungstechnik, der wirtschaftlichen Geschäftsführung und einschlägiger privatrechtlicher Vorschriften voraus.
Die Rechte und Pflichten des Verwalters sind in mehreren Paragraphen des WEG geregelt (z.B. § 27, § 28, §§ 23 – 25). Weitere Aufgaben des Verwalters können sich aus der Gemeinschaftsordnung, der Rechtssprechung, dem Verwaltervertrag und Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft ergeben. Im Verwaltervertrag sind neben den gesetzlich vorgegebenen, allgemeinen Verwalterleistungen auch die besonderen Verwalterleistungen festgelegt und die Verwaltervergütung geregelt.
Die Vielschichtigkeit der Aufgaben des Wohnungseigentumsverwalters können auch gut durch diese Leistungspyramide (hier link zur Leistungspyramide) aufgezeigt werden
Neben der reinen kaufmännischen Betreuung einer Eigentümergemeinschaft sehen wir einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der technischen Betreuung „unserer“ Wohnanlagen. So gehört u.a. eine periodische Begutachtung des Gemeinschaftseigentums, ggf. unter Hinzuziehung von technischen Fachleuten und die Erstellung eines Investitionsplanes für die nächsten Jahre ebenso zu unseren Leistungen wie die schnelle und zuverlässige Beseitigung eines aufgetretenen Mangels im Schadensfall. Damit auch hier eine optimale Betreuung der Wohnanlage gewährleistet ist, arbeiten wir mit nur namhaften, zuverlässigen und preisgünstigen Fachfirmen aus der Region zusammen.
Nach unserer Meinung läßt sich das Ziel eines professionellen Verwalters für seine Auftraggeber (die Eigentümergemeinschaften) wie folgt zusammen fassen:
Gute Hausverwaltung ist Werterhaltung der Immobilie.
Sehr gute Hausverwaltung ist Wertverbesserung der Immobilie !
Mietverwaltung
Unser „Rundum – sorglos Paket“ für Eigentümer von Immobilien!
Neben dem Eintritt in eine oft schon bestehende Eigentümergemeinschaft mit festen Regeln (Gemeinschaftsordnung, Beschlüsse etc.) spielen die Verpflichtungen des Wohnungseigentümers gegenüber dem Mieter seiner Wohnung in der Praxis eine große Rolle. Spätestens bei der ersten, selbst zu erstellenden Betriebskostenabrechnung oder Mängelmeldung des Mieters werden die Aufgaben und Probleme auf Vermieterseite langsam deutlich.
Hier bietet wir eine maßgeschneiderte Lösung für alle Eigentümer. Auf Basis eines zusätzlichen Verwaltervertrages für die Mietverwaltung erledigen wir selbstständig, die gesamten (!), die Eigentumswohnung betreffenden Angelegenheiten anstelle des Eigentümers in dessen Interesse. Bei der Sondereigentumsverwaltung tritt die Hausverwaltung anstelle des Vermieters und vertritt diesen vollumfäglich, d.h. mit allen Rechten und Pflichten gegenüber der jeweiligen Mietpartei.
Im Einzelnen können wir folgende Tätigkeiten für den Eigentümer übernehmen:
Vermietung und Verwaltung von Betreuten Seniorenwohnungen/Seniorenstifte
Die Hausverwaltung von Betreuten Seniorenwohnanlagen/Seniorenwohnstiften unterscheidet sich von einer „herkömmlichen Hausverwaltung“ dadurch, dass sie sehr zeitintensiv ist und einen hohen Erklärungsbedarf hat.Wir haben uns auf diese Wohnanlagen spezialisiert und wissen, welche Belange und Bedürfnisse die älteren Bewohner – sei es als Eigentümer der Wohnungen oder als Mieter haben.
Gerade für diese Wohnform bieten wir:
- Konzeption und Vermarktung
- Einheitliche Mietverträge für die gesamte Anlage
- Bei Erstvermietung einheitliche Mietpreise je qm
- Umfangreiche und verständliche Exposéunterlagen mit den wichtigsten Fragen und Antworten
- Für die Wohnform „Betreutes Wohnen“: durch ständige Werbung und sonstige Aktivitäten haben wir einen Mieterpool, so dass die Wohnungen recht zügig wieder belegt werden können.
- Komplette Mietverwaltung mit Mieterbeschaffung
- Abrechnung und Verwaltung von Pflegeappartments – auch externe Abrechnung z.B. für Betriebsträger
- Wohnungsabnahme etc
- Betreiberbeschaffung für den ambulanten Pflegestützpunkt bzw. Generalmieter für die gesamte Anlage
- Ein Ansprechpartner für die gesamte Abwicklung
Sie erwerben mit einer Betreuten Seniorenwohnanlage Immobiliensicherheit für Ihre private Vorsorge, nutzen Sie hierzu unser umfangreiches Know-how.
Wie wird die Hausverwaltung mit der Mietverwaltung beauftragt?
Damit Sie uns mit der Verwaltung Ihres Sondereigentums (Mietverwaltung) oder Ihres Mietshauses beauftragen können, ist der Abschluß eines gesonderter Verwaltervertrag notwendig. In diesem Vertrag werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten vereinbart. Für die Durchführung der Mietverwaltung ist eine gesonderte, monatliche Verwaltergebühr zu entrichten, deren Höhe sich nach Art und Umfang der zu übernehmenden Tätigkeiten richtet.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Rufen Sie uns einfach an unter 07804 – 2652.
- Ihre Wohnung vermieten wir schnell und rechtssicher mit Service von A-Z
- Gemeinsam mit Ihnen definieren wir Ihre Ziele bei der Mietsauswahl
- Wir führen die gesamte Mietakquisition (z.B. Internet, Zeitungsanzeigen, Wohnungsbesichtigungen, Mieterauswahl) für Sie durch
- Ihre Sicherheit gewährleisten wir durch Prüfung der Mietinteressenten auf deren Bonität
- Unsere Mietverträge sind stets aktuell und der neuesten Rechtssprechung angepasst, ständige Fort- und Weiterbildung.
- Wir übernehmen für Sie die Abnahme und Übergabe Ihrer Wohnung und beauftragen in Abstimmung mit Ihnen notwendige Handwerkerleistungen
- Wir sichern Ihre Ansprüche (z.B. Kaution) gegenüber dem Mieter
- Wir erfassen alle relevanten Daten (z.B. Zählerstände) für die Betriebskostenabrechnung
- Sie genießen Ihre gewonnene Zeit, während wir uns um Ihre Wohnung kümmern
- … und das alles zu einem fairen, erschwinglichen Preis für Sie!